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Kristina Deutsch // Herrschaft im Bade: Schlossbäder im Alten Reich vom 16. bis zum 18. Jahrhundert

Habilitationsprojekt zum Thema „Herrschaft im Bade: Schlossbäder im Alten Reich vom 16. bis zum 18. Jahrhundert“ (Arbeitstitel)

Eigentlich bedürfe es keiner Baderäume mehr, schrieb Louis Savot in seinem Traktat L’architecture françoise des bastimens particuliers (Paris 1624), denn der moderne Gebrauch von Leibwäsche mache das Baden entbehrlich. Wünsche dennoch „ein Herr aus anderen Rücksichten ein Bad in seinem Haus“, so fand er in Savots Kapitel 18 „Des Estuves, & Bains“ ausführliche Hinweise zur Anlage solcher Räume. Neben medizinischen Erfordernissen dürfte es auch das Bedürfnis nach Muße gewesen sein, welches nicht nur in Frankreich, sondern auch im Alten Reich zur Entstehung vieler zumindest noch in Quellen fassbarer Schlossbäder geführt hat – der Angst vor Miasmen zum Trotz. Gerade in den Wittelsbacher Schlössern auf den ehemaligen Gebieten Kurbayerns, Kurkölns und der Kurpfalz sind einige aufwendig gestaltete Bäder bis heute erhalten: Das Bad Ottheinrichs in Neuburg an der Donau, die Badstube der Burg Trausnitz in Landshut, die Badenburg im Park von Schloss Nymphenburg in München und die beiden Badekabinetts im Düsseldorfer Schloss Benrath stehen neben anderen, nur auf dem Papier überlieferten Projekten, im Mittelpunkt der Studie.

Höfische Bäder gehören gemeinhin nicht zu den offiziellen Repräsentationsräumen, sondern sind einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich, zuweilen sogar nur einem intimen Kreis. Als Rückzugsbereiche wurden sie bislang kaum als Orte herrschaftlicher Repräsentation betrachtet, doch belegen neue Untersuchungen, dass in der Ausstattung ein bestimmtes  Herrschaftsverständnis und sogar politische Ambitionen nicht minder vermittelt wurden, als in den Parade-Appartements. Die Wittelsbacher Schlossbäder sollen darum in Hinblick auf die Korrelation von künstlerischer Form, tatsächlicher Nutzung und ideeller Funktion untersucht werden, woraus weiterer Aufschluss über den sich unserer Kenntnis noch weitgehend entziehenden Bereich höfischer Privatsphäre zu erwarten ist.

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