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Ausschreibung des Sächsischen Landesstipendiums

Am Zentralinstitut für Kunstgeschichte ist die Stipendiat*innenstelle des Freistaates Sachsen wiederzubesetzen
Ausschreibung des Sächsischen Landesstipendiums

Foto: Helena Heilig

Auf Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 06. Juli 2018 werden an der Universität Leipzig Landesgraduiertenstipendien für Promotionsvorhaben im Rahmen eines Graduiertenstudiums vergeben.

Antragsstellende des Fachbereichs Kunstgeschichte können sich optional auf das Graduiertenstipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München bewerben (§3 Abs. 2 SächsLStipVO) und das Landestipendium mit einem Forschungsaufenthalt am ZIKG München kombinieren. Förderfähig sind gemäß § 2 SächsLStipVO Forschungsvorhaben graduierter Studierender im Rahmen eines Graduiertenstudiums an der Universität Leipzig. Voraussetzung dafür ist u. a. ein Masterabschluss im Fach Kunstgeschichte. 

Das Stipendium dient der Durchführung eines größeren Forschungsvorhabens mit dem Ziel der Promotion und ist an einen Aufenthalt am ZIKG München gebunden. Dort wird die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen erwartet.

  • Höchstförderdauer: bis zu drei Jahre, in begründeten Fällen um ein Jahr verlängerbar
  • Förderhöhe: Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten ein monatliches Grundstipendium in Höhe von 1.350 Euro und gegebenenfalls einen monatlichen Familienzuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kind
  • Aufnahmebedingung: überdurchschnittlich bewerteter Abschluss des berufsqualifizierenden Studiums, Erstbetreuung der Promotion durch eine Professur der Universität Leipzig.
  • Bewerbungsverfahren: Über die Anträge entscheidet die Graduiertenkommission unter Berücksichtigung einer von den Fakultäten eingeholten Stellungnahme. Die Bewerbung auf das Graduiertenstipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München muss in den Antragsunterlagen begründet werden. Zur Begutachtung werden die Bewerbungsunterlagen in einem weiteren Bewerbungsschritt von der Universität Leipzig an das Zentralinstitut für Kunstgeschichte weitergeleitet.
  • Entscheidungskriterien: Qualifikation des Bewerbers, Qualität des Promotionsvorhabens, Einhaltung der Regelstudienzeit.
  • Ausschlussgründe für die Stipendienvergabe: Das Promotionsvorhaben wird bereits auf andere Weise mit öffentlichen Mitteln finanziert oder es liegt bereits ein Beschäftigungsverhältnis vor.

 

Die Bewerbung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren mit zwei Anträgen. Bitte reichen Sie den Antrag auf Aufnahme in das Graduiertenstipendium sowie den Antrag auf Gewährung eines Landesgraduiertenstipendiums zeitgleich zum Fristende am 30. Juli 2023 ein.

Weitere Informationen, die vollständigen Bewerbungsmodalitäten sowie Ansprechpartner*innen für Rückfragen finden Sie unter: https://www.uni-leipzig.de/forschung/wissenschaftliche-laufbahn/promotion/finanzierung/landesgraduiertenstipendium