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ZI-Bibliothek: geänderte Zulassungs- und Zutrittsmodalitäten

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entfällt ab Montag, 4. Juni 2018, bei der Nutzung der ZI-Bibliothek die Selbsteintragung in das Benutzerbuch, das nicht mehr öffentlich ausliegt. Stattdessen wird die Eintragung durch die Eingangsaufsicht durchgeführt, der beim Betreten der Bibliothek der ZI-Benutzerausweis (Benutzungskarte) vorgelegt werden muss.

 

 

 

Bei der Neuanmeldung zur Bibliotheksbenutzung ist künftig eine Einverständnis-erklärung zu unterzeichnen, mit der die Zustimmung zu den Benutzungsbestimmungen und der notwendigen Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben wird. Diese Einverständniserklärung wird auch sukzessive an der Eingangsaufsicht von den bereits über einen ZI-Benutzerausweis verfügenden Personen erbeten.