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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte ist bemüht, diese Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (https://wave.webaim.org) im Oktober 2023 vorgenommenen Prüfung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website hinsichtlich der genannten Anforderungen gut zugänglich.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter onlineredaktion@zikg.eu
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter onlineredaktion@zikg.eu einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Zentralinstitut für Kunstgeschichte
Katharina-von-Bora-Straße 10
80333 München
E-Mail: onlineredaktion@zikg.eu

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html