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Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Vorbemerkung

Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte (ZI) in München ist das einzige außeruniversitäre kunsthistorische Forschungsinstitut in der Bundesrepublik Deutschland. Mit seiner Forschungsabteilung, einer der weltweit bedeutendsten und größten kunsthistorischen Fachbibliothek, den Bildbeständen seiner Photothek sowie mit zahlreichen international genutzten Online-Angeboten und Datenbanken ist das ZI auch eine zentrale Service-Institution und bietet herausragende Arbeitsmöglichkeiten für die internationale wissenschaftliche Community. Das Institut ist eine dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnete Dienststelle.

 

 § 1 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die LMU hat am 17.11.2023 den DFG Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" rechtsverbindlich umgesetzt. Das entsprechende Regelwerk ist dieser Vereinbarung als Anlagg beigefügt.

Das ZI übernimmt sinngemäß die Regeln der LMU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung. Dabei tritt an die Stelle der Zuständigkeit der Leitung der LMU die Zuständigkeit der Leitung des ZI.

Das ZI verpflichtet ihr wissenschaftliches und wissenschaftsakzessorisches Personal mittels Dienstanweisung auf die Einhaltung dieser Regeln.

Die Regeln werden auf der Website des ZI bekanntgegeben.

 

§ 2 Ombudswesen

Die Ombudspersonen der LMU stehen auch in Bezug auf Fragen guter wissenschaftlicher Praxis am ZI als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Name und Kontaktdaten der Ombudspersonen werden auf der Website des ZI bekanntgegeben.

Neben dem Zugang zu den lokalen Ombudspersonen besteht die Möglichkeit, sich an das überregional tätige „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland" zu wenden, deren Kontaktdaten ebenfalls auf der Website des ZI bekanntgegeben werden.

 

 § 3 Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Der ständige Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der LMU steht auch dem ZI zur Verfügung.

Werden gegen Beschäftigte des ZI Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhoben, finden für die Durchführung des Verfahrens die jeweils gültigen Regelungen der LMU entsprechende Anwendung. Dabei tritt an die Stelle der Zuständigkeit der Leitung der LMU die Zuständigkeit der Leitung des ZI.

 

 § 4 Geltungsdauer und Inkrafttreten

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung tritt zum 01..01.2025 in Kraft.

 

 § 5 Verpflichtung gegenüber der DFG

Die Parteien erkennen ihre Verpflichtungen aus der vorgenannten Kooperationsvereinbarung auch im Verhältnis zur Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als verbindlich an.

 

 

München, 15. 01.2025
gez.
Prof. Dr. Ulrich Pfisterer
Direktor ZI
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München, 04.02.2025
gez.
Prof. Dr. Dr. h.c. Bernd Huber
Präsident LMU
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Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentralinstitut für Kunstgeschichte und der Ludwig-Maximilians-Universität München zur Umsetzung des DFG Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ >>

Ombudsperson

Prof. Dr. Martin Franzen
+49 89 2180 - 3587
franzen@jura.uni-muenchen.de