Wichtige Hinweise zur Benutzung der Rara-Bestände:
- Bei der Handhabung besonders schutzwürdiger Werke (Rara, Rarissima, PL, Graphzines) der Bibliothek des Zentralinstituts für Kunstgeschichte gilt besondere Sorgfaltspflicht. Mit den Objekten ist vorsichtig und schonend umzugehen.
- Altbestand (vor 1900) sowie Großformate (1°, 2°, 4°, PL) dürfen ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und besonders markierten Sonderarbeitsplätzen im hinteren Bereich von Lesesaal 1 (“Großer Lesesaal”) benutzt werden. Wir behalten es uns vor, auch bei anderen Verschlussbeständen Einschränkungen bei der Benutzung vorzunehmen.
- Bei Werken mit empfindlichem Einband erfolgt die Benutzung zu deren Schonung ausschließlich auf speziellen Schaumstoffunterlagen. Diese werden durch die Eingangsaufsicht ausgegeben. Das gewaltsame Aufbiegen eng gebundener Bände ist verboten.
- An den Sonderarbeitsplätzen darf ausschließlich mit Bleistift geschrieben werden. Laptops sind erlaubt. Kugelschreiber, Filzstifte und Textmarker dürfen nicht benutzt werden. Das Schreiben in und auf den Werken ist verboten.
- Das Anfeuchten der Finger zum Umblättern ist aus Gründen des Bestandserhalts untersagt.
- Sofern es der Erhaltungszustand der Werke zulässt, dürfen Scans an den Buchaufsichtsscanern im Bibliotheksgang West angefertigt werden. Das Anfertigen von Kopien ist verboten.
- Bei längerem Verlassen des Arbeitsplatzes sind die Objekte vollständig bei der Eingangsaufsicht abzugeben. Wird der Arbeitsplatz nur kurz verlassen, dann müssen die Bände geschlossen werden.
- Rara, Rarissima, PL, Graphzines dürfen nicht im Handapparat aufbewahrt werden. Die entsprechenden Bücher sind nach der Benutzung bei der Eingangsaufsicht abzugeben. Die Bibliotheksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind berechtigt, in Anwesenheit der Entleiherin bzw. des Entleihers auf deren Überprüfung auf Vollständigkeit zu bestehen.
- Im Interesse der Dokumentation der über unsere Bestände getätigten Forschung bitten wir um Belegexemplare für die Bibliothek.